Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb und Verkauf von Artikeln der Marke "SOLID. MUM & FILIA".

II. Gewährleistung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab Erhalt der Ware schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungs-ansprüche.

III. Stornierung
1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor Erhalt der Ware fallen keine Stornogebühren an.

IV. Preise
1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
2. Preisänderungen werden wirksam, wenn sie von dem Unternehmen zwei Wochen vor der Versendung der Ware angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden muss.

V. Geltungsbereich
1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedin-gungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrück-lich widerspricht.
2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die aus-schließliche Gültig-keit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

VI. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Bestellung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Auftrag-gebers oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Unternehmens zustande.
2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestä-tigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt sind.
3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.

VII. Haftung
1. Das Unternehmen haftet für die ordnungsgemäße Versendung der Ware.
2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. In allen anderen Fällen haftet das Unterneh-men nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

VIII. Copyright
Die Marke SOLID.MUM & FILIA ist urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unter-nehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auf-traggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gerichts gelten zu machen.
2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

XIII. Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.

XIV. Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
2. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit das Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist.
3. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.